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Vermietung - Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DER VERLEIH

  

1. Nutzung der Mietsache

Der Mieter nutzt das Mietobjekt bestimmungsgemäß und gut Vater einer Familie. Wenn die Anzahl der effektiven Bewohner pro Mietverhältnis höher ist zu der in diesem Vertrag festgelegten Kapazität hat der Eigentümer behält sich das Recht vor, weitere Personen ohne Absprache abzulehnen oder einen Ausgleichspreiszuschlag zu verlangen. Jede Zuwiderhandlung zu dieser Klausel kann die sofortige Kündigung dieses Vertrages führen, um unerlaubte Handlungen des Mieters, wobei der Betrag der verbleibenden Miete endgültig bei der Eigentümer.

 

2. Tiere

Wenn erlaubt, müssen Haustiere in vor diesem Vertrag.

 

3. Kaution

Vor der Ankunft oder bei der Ankunft, zusätzlich zum Restbetrag der Miete, eine Kaution wird vom Eigentümer verlangt. Seine Höhe wird von letzterem frei festgelegt. Er muss auf der Vorderseite dieses Vertrags angegeben werden.

Die Anzahlung in Höhe von 200 € wird dem Finanzkonto zurückerstattet vom Mieter auf der Vorderseite dieses Vertrages angegeben, spätestens innerhalb von 14 Werktage nach Dem Ende des Aufenthalts, abzüglich der Kosten mögliche Sanierung der Unterkunft und Verschlechterung, die durch eine Bestandsaufnahme der Räumlichkeiten (diesem Vertrag beigefügt) erstellt wurden; und daher von beiden Parteien auf dem Vertrag selbst gegengezeichnet.

 

4. Bedingungen für den Abschluss dieses Vertrages

Der Eigentümer sendet zwei Kopien des Ordnungsgemäß ausgefüllten Vertrags und von ihm am Tag der Ankunft der Mieter unterschrieben.

Der Mieter zahlt die Kaution innerhalb von maximal 7 Tagen nach seiner Anfrage für Reservierung. Nach Ablauf dieser Frist behält sich der Eigentümer das Recht vor, die Buchung und Bereitstellung der Termine für andere Kunden. Die Bilanz 14 Tage vor der Inbetriebnahme fällig ist, mit Ausnahme von verspätete Buchungen, in diesem Fall wird der Gesamtbetrag der Miete an Ankunft. Ebenso muss die Anzahlung gemäß den festgelegten Bedingungen geleistet werden. in Absatz 3 dieses Mietvertrages.

 

5. Sachstand

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